04.05.2026

Referentenentwurf für ein Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz

Die Bundesregierung hat ein Gesetz für die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Was genau beinhaltet dieser Entwurf und was sagen die Elternvertretungen in Bund und Ländern dazu?

Referentenentwurf für ein Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz

Der Referentenentwurf für ein „Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz“ ist der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland grundlegend reformiert werden soll. Ziel ist es, ein einheitlicheres und inklusiveres Hilfesystem für Kinder und Jugendliche zu schaffen, unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.

Dafür sollen die bisher getrennten Zuständigkeiten der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (SGB IX) stärker zusammengeführt werden, sodass künftig die Jugendämter zentrale Anlaufstellen werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Familien zwischen verschiedenen Behörden hin- und hergeschickt werden. Gleichzeitig soll das Hilfesystem übersichtlicher und weniger bürokratisch werden, indem stärker auf gemeinsame Strukturen und Regelangebote gesetzt wird statt auf viele Einzelfalllösungen.

Sowohl die bevki als auch einzelne Landeselternvertretungen nehmen Stellung zu dem geplanten Gesetzesentwurf.  Die Pressemitteilungen und Stellungnahmen finden sich unter dem Beitrag.

Grundsätzlich wird die Richtung des Gesetzes als Chance gesehen, Inklusion im Alltag zu verbessern. Gleichzeitig wird betont, dass es an mehreren Stellen noch Nachbesserungsbedarf gibt. Es braucht verbindliche Qualitätsstandards, klare Regeln für die Genehmigung von Einzelfallhilfen sowie eine geregelte Finanzierung. Zudem wird davor gewarnt, die Reform durch parallel verfolgte Sparmaßnahmen zu schwächen.

Verfasst von bevki-Geschäftsstelle

Mit Hilfe von KI generiert.