17.07.2026

KiTa-Qualität per Gesetz - wir bringen Elternperspektive ein

In der bevki kannst du neue Gesetze mitgestalten. Heute: Kita-Startchancen und -Qualitätsentwicklungsgesetz. Bring dich ein!

KiTa-Qualität per Gesetz - wir bringen Elternperspektive ein

Startchancen verbessern und Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterentwickeln - so die Ziele des Gesetzes mit der Abkürzung SCQEG. Das steht für: KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz (oder in der Langform: Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung). Endlich liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) vor. 

Darin geht es um verbindliche, bundesweite Standards für: 

  1. Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen bei allen Vierjährigen mit verpflichtender Förderung bei Rückständen
  2. Fachberatung für Kitas zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität.
  3. Förderung von Kindern mit Förderbedarf (z. B. Sprachförderung)
  4. bessere Ausstattung von Kitas mit hohem Anteil an Kindern in "herausfordernden Lebenslagen".
  5. bessere Datengrundlagen, z. B. durch ein zentrales Kita-Register für Kindertageseinrichtungen
  6. Verpflichtende Qualitätssicherung durch Jugendämter
  7. Monitoring und Evaluation 

Dafür will sich der Bund bis 2034 an der Finanzierung beteiligen, allerdings werden die Mittel schrittweise um über 50 % gekürzt – gleichzeitig werden die Aufgaben für Länder und Kommunen ausgeweitet.

Bis zum 30.07.2026 hat die bevki Zeit, in ihrer Stellungnahme den Entwurf aus Elternsicht zu bewerten. Das übernimmt die AG KiTa-Qualität. Sie ist offen für interessierte Eltern und Elternvertretungen - wende dich an deine Landeselternvertretung oder an die bevki-Geschäftsstelle, wenn du dich engagieren möchtest. 

Verfasst von bevki-Geschäftsstelle